Chrysler Imperial US Car Coupé 1963 – 413 cui V8 – Arizona-Fahrzeug – ungeschweißt – Originallack, ein echter Survivor.

Zum Verkauf steht ein sehr seltenes Chrysler Imperial Coupé aus dem Jahr 1963 mit dem 413 cui V8-Motor.

Das Fahrzeug stammt ursprünglich aus Arizona und befindet sich in ungeschweißtem, unrestauriertem Originalzustand. Der Wagen trägt noch seinen Originallack, der durch die Sonneneinstrahlung in Arizona eine authentische Patina entwickelt hat.

Der Innenraum ist ebenfalls original erhalten und in gutem Zustand. Alters- und Gebrauchsspuren sind vorhanden, jedoch stimmig und zum Fahrzeug passend. Der 413cui Motor besitzt Offenhauser Aluminium Ventildeckel aus der Zeit, ein sehr schönes Stück Geschichte. Besonders hervorzuheben ist das Chrysler Panelescent Instrument Panel, was auch funktioniert.

Technisch befindet sich das Fahrzeug in gutem Zustand. Kein Reparatur- oder Wartungsstau. Die Bremsanlage wurde auf 2-Kreis umgebaut, der Service von allen Flüssigkeiten inkl. Vergaser und Zündungseinstellung ist frisch. Der Imperial kann sofort angemeldet und gefahren werden, ist langstreckenerprobt und wird derzeit auch bewegt.

Es handelt sich um einen unverbastelten(!) Survivor.

Folgende Funktionen sind derzeit ohne Funktion:
• Klimaanlage (R12 entleert, Kompressor getestet (springt an) - Anlage muss umgerüstet werden)
• Uhr
• Radio (kein Empfang, AM)

Alles Weitere funktioniert. Nur die Tankanzeige ist etwas ungenau.

Besonders selten ist die 2-Farblackierung in Kombination mit dem Vinyldach.



Historie & Zulassung
• H-Kennzeichen vorhanden, Deutsche Zulassung
• HU gültig bis 07/27
• Original Title Arizona
• Chrysler Heritage Build Sheet
• Ursprünglich verkauft von Canoga Park Chrysler-Plymouth, Inc., Canoga Park, CA

Bei ernsthaftem Kaufinteresse stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail für weitere Informationen, eine Besichtigung oder eine Probefahrt zur Verfügung. Der Verkauf erfolgt im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Sachmängelhaftung liegt beim Verkäufer (Eigentümer) und kann vertraglich ausgeschlossen sein. Maßgeblich ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Kaufvertrag.